Räum- und Streupflicht in Tawern und Fellerich
Der Schneefall am 20. Januar hat unseren Ort in ein Winterparadies verwandelt. Was für Kinder und Spaziergänger eine Freude ist, birgt aber für Autofahrer und Fußgänger Gefahren.
An dieser Stelle möchte ich nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Bürgerinnen und Bürger hinweisen. Jeder Anwohner bzw. Hausbesitzer hat die Pflicht, den Bürgersteig und die Hälfte der Anliegerstraße selbst zu räumen bzw. bei Glätte zu streuen!
Die Gemeinde räumt bzw. streut nur bei ihren eigenen Liegenschaften (z.B. Kita, Bürgerhaus). Den Winterdienst der Landes- bzw. Kreisstraßen übernimmt die Straßenmeisterei.
In Fellerich erfolgt der Wimnterdienst in die Schulstraße und der untere Teil der Moselstraße im Auftrag der Gemeinde. Da dies eine Schulbusstrecke ist, ist die Gemeinde hierzu verpflichtet.
Wir bitten Sie, gerade wenn aus Schnee Eis wird, ihrer Streu- und Räumpflicht nachzukommen. Herzlichen Dank und viel Freude bei dem schönen Winterwetter!